Das Amt für Volksschule Thurgau setzt weitere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Kraft. Ziel bleibt, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten und flächendeckenden Fernunterricht zu vermeiden.
Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe besteht keine Maskentragpflicht.
Für Lehrpersonen aller Stufen gilt eine Maskentragpflicht in den Schulgebäuden und während des Unterrichts. Ausgenommen sind Unterrichtssituationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert (mündliche Situationen in Sprachlektionen oder solche, in denen die Artikulation und der mündliche Ausdruck besonders wichtig sind).
Auf dem Schulareal im Freien gilt für Lehrpersonen eine Maskenpflicht, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.